Verwaltungsgericht Berlin: Freihalteanordnung von Krankenhausbetten aufgrund Infektionsschutzgesetz (IfSG) nichtig

VG 14 L 18/21, VG 14 L 20/21 | , Beschluss vom 11.02.2021 – Kommentar Rechtsanwälte

Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 (VG 14 L 18/21, 20/21) hat das VG Berlin einem Antrag eines Krankenhausträgers auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung stattgegeben. Es wird festgestellt, dass die antragstellende Krankenhausträgerin vorläufig zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet ist, § 6 Abs. 2 Satz 1 der Berliner -Krankenhausverordnung planbare nicht dringliche Eingriffe zu verschieben. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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