Verwaltungsgericht Berlin: Freihalteanordnung von Krankenhausbetten aufgrund Infektionsschutzgesetz (IfSG) nichtig
VG 14 L 18/21, VG 14 L 20/21 | verwaltungsgericht berlin, Beschluss vom 11.02.2021 – Kommentar seufert Rechtsanwälte
Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 (VG 14 L 18/21, 20/21) hat das VG Berlin einem Antrag eines Krankenhausträgers auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung stattgegeben. Es wird festgestellt, dass die antragstellende Krankenhausträgerin vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht verpflichtet ist, § 6 Abs. 2 Satz 1 der Berliner corona-Krankenhausverordnung planbare nicht dringliche Eingriffe zu verschieben. […]
Quelle: Seufert Rechtsanwälte