Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation
Die begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die Krankenkassen und deren Verbände verbindlich.
Die sozialmedizinische Grundlage für die Begutachtung ist die „Begutachtungsanleitung vorsorge und Rehabilitation“. Diese hat das Ziel, eine auf dem aktuellen Wissensstand beruhende bundesweit einheitliche Begutachtung zu sichern und regelt die Zusammenarbeit von Krankenkassen und Medizinischem Dienst. Die Begutachtungsanleitung wird regelmäßig an neue gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen und den aktuellen Stand (rehabilitations-) medizinischer Erkenntnisse angepasst.
Am 20. Dezember 2021 wurde eine aktualisierte und überarbeitete Fassung vom gkv-spitzenverband als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V erlassen. In dieser wurden insbesondere die Änderungen durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) mit Blick auf die Thematik „Rehabilitation für pflegende Angehörige“, einzelne Änderungen infolge des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-ipreg) sowie Anpassungen auf Grund der neuen Verfahrensabsprache zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen krankenversicherung zur „Familienorientierten Rehabilitation“ aufgenommen.
Download: Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation (PDF, 1.34MB)