Hilfe für Kliniken durch COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz?

Das Krankenhausentlastungsgesetz soll alle Unternehmen und Personen, die im tätig sind, bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen. Ziel ist es Einnahmeausfälle zu kompensieren, abzubauen und auszusetzten. Ob das COVID-19 Entlastungsgesetz dem gerecht wird, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Erste Zweifel werden laut.
Denn entgegen der Forderung der wurden keine monatlichen Abschlagszahlungen gewährt, sondern folgende grundlegende Regelungen vorgenommen, die aber alle nicht unbedingt mit weniger Bürokratieaufwand verbunden sind:

  1. Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund Sonderbelastungen durch COVID-19
  2. Zusätzliche intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
  3. Pauschale Abgeltung Preis- und Mengensteigerungen von Schutzkleidung etc.
  4. Prüfquote und Strafzahlungen
  5. Verkürzte
  6. Finanzierung Pflegekosten
  7. Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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