Verlieren Krankenhäuser ihren Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, wenn die Krankenkasse gegenüber dem Versicherten den Behandlungsanspruch bereits abgelehnt hat?

B 1 KR 19/21 R | , vom 22.06.2022 – Kommentar Solidaris

Entscheidung zur übernahme einer bariatrischen bei Adipositas

[…] Da das annimmt, dass das die bei der Abrechnung darauf hinweisen muss, dass es von der Leistungsablehnung Kenntnis hat, wird man bei fehlender Information des Krankenhauses damit rechnen müssen, dass ein Verstoß gegen § 301 SGB V angenommen wird, die Forderung nicht fällig und der Lauf der Prüfungsfrist nach § 275c Abs. 1 SGB V noch nicht begonnen hat.

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