MVZ: Zur Abrechenbarkeit von MRT-Untersuchungen des Herzens nach der GOP 34430 EBM

L 3 KA 1/21 | -, vom 28.09.2022 – Kommentar Rechtsanwälte Wigge

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat sich mit Urteil vom 28.09.2022 mit der Frage der Abrechenbarkeit kernspintomographischer Untersuchungen des Herzens nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 34430 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes () für vertragsärztliche Leistungen beschäftigt. […]

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