Ersteinschätzung in der Notfallversorgung: G-BA klagt gegen Beanstandung der Aufsicht

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich darauf verständigt, juristische Schritte gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums () an seinem Richtlinien-Beschluss zur Ersteinschätzung in der ären einzulegen. Das BMG hatte als Aufsichtsbehörde Kritik am G-BA-Beschluss vom 6. Juli 2023 geübt und ihn als „rechtswidrig“ eingestuft.

Die neue Richtlinie regelt qualitative, personelle sowie organisatorische Details für ein neues Verfahren im Umgang mit Hilfesuchenden in von Krankenhäusern. Ziel ist es, Hilfesuchende entsprechend des konkreten medizinischen Bedarfs entweder in die ambulante oder zu lenken. Ohne eine rechtliche Freigabe des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde kann die neue Richtlinie nicht in Kraft treten. Die angestrebte Entlastung der Notaufnahmen der kommt damit nicht zum Tragen […]

Das könnte Dich auch interessieren …