Keine Kürzung von Belegungstagen durch Krankenkasse bei fehlenden Reha-Platz

S 15 KR 933/20 | Sozialgericht Münster, vom 13.06.2023 – Kommentar Solidaris

Die Entscheidung des Sozialgerichts Münster zeigt,  dass die Kürzung von Belegungstagen bzw. die in Fällen bei denen keine Reha-Plätze frei sind, nicht hingenommen werden sollte. Solange der Patient stationärer medizinischer Reha bedarf und den im Rahmen der Antragstellung kein Verschulden trifft, hat der die Kosten für die stationäre auch dann zu bezahlen, wenn keine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit mehr besteht, er aber einen freien Reha-Platz nicht rechtzeitig anbieten konnte.

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