Intensivmedizinische Komplexbehandlung als Bestandteil des Versorgungsauftrags „neurologische Frührehabilitation der Phase B“

S 223 KR 2413/21 | Sozialgericht , vom 26.07.2023 – Kommentar aus der Zeitschrift GesundheitsRecht

Ein mit einem für Leistungen der neurologischen Frührehabilitation der Phase B ist berechtigt, den -Kode 8-980 (Intensivmedizinische ) zu verschlüsseln.

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass ein Krankenhaus, das neurologische Frührehabilitation der Phase B anbietet, die intensivmedizinische Komplexbehandlung nach dem OPS-Kode 8-980 abrechnen darf. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Leistungen der Phase B einen hohen personellen und apparativen Aufwand erfordern, der dem Niveau der Intensivmedizin entspricht. Das Gericht wies damit die Klage der Krankenkasse ab, die die Abrechnung des OPS-Kodes 8-980 für unzulässig hielt.

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