Genehmigungserfordernis zur Erbringung und Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen

B 6 KA 45/17 R | Bundessozialgericht, vom 24.10.2018 – aus Springer-Verlag

Die Erbringung und Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen aus den Abschnitten 1.7 und 32.3 EBM-Ä erfordert eine vorherige Genehmigung durch die zuständige . Die alleinige Zulassung eines und die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes bei diesem ersetzt das Genehmigungserfordernis nicht. Bei verspäteter Antragstellung kann die Genehmigung, die an die persönlich-fachliche Qualifikation des Arztes anknüpft, nur ex nunc erteilt werden. Das aus §11 Abs. 2a BMV-Ä folgende Genehmigungserfordernis verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG. […]

Quelle: Springer-Verlag

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