Die Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Abrechnungen für medizinische Leistungen von Deutschlands größtem Krankenhaus Charité unter die Lupe.
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Die Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Abrechnungen für medizinische Leistungen von Deutschlands größtem Krankenhaus Charité unter die Lupe.
In der Berliner Universitätsklinik Charité hat es offenbar über Jahre hinweg Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen für ambulant behandelte Privatpatienten gegeben.
B 6 KA 45/17 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 24.10.2018 – Bericht aus Springer-Verlag