Entspricht die stationäre selektive intravaskuläre Radionuklidtherapie (SIRT) i.R einer Phase-II-Studie bei inoperablen Leberkarzinom dem Qualitätsgebot im Jahr 2011?

| , Entscheidung zum 22.06.2022 – Nr. 22/22

Der bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte und an einem inoperablen Leberkarzinom erkrankte Patientin wurde im Jahr 2011 in vier ären Aufenthalten im zugelassenen der Klägerin im palliativen Arm der Studie “Sorafenib in Kombination mit lokaler Mikrotherapie bei nicht-operabler Krebserkrankung der Leber mit Therapiesteuerung durch Gd-EOB-DTPAgestützte MRT“ behandelt.

Während des ersten stationären Aufenthalts erfolgte eine selektive Embolisation mit Metallspiralen zur Vorbereitung der im Rahmen dieser Phase-II-Studie durchgeführten – nur zulässigen – selektiven intravaskulären Radionuklidtherapie (SIRT). Die ersten beiden stationären SIRT-Behandlungen fanden im Januar und Februar 2011 in Kombination mit einem zugelassenen Medikament (Wirkstoff Sorafenib) statt.  […]

Die KK beglich die Rechnungen des Krankenhauses zunächst und leitete jeweils eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der ein. Dieser verwies jeweils darauf, dass die Studienbehandlung ein experimentelles Verfahren darstelle.  […]

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