Die Kosten für die Weiterbehandlung im Krankenhaus trage der Reha-Träger, wenn zeitnah keine Anschlussrehabilitation zur Verfügung stehe

S 15 KR 933/20 | Sozialgericht Münster, vom 13.06.2023

Wenn ein Versicherter aus medizinischen Gründen keine äre mehr benötigt, sondern nur noch stationäre medizinische , aber keine solche Leistung zeitnah erhält, muss der Reha-Träger die für die weitere Behandlung im übernehmen. Dies gilt auch, wenn das Krankenhaus nicht für stationäre medizinische Reha zugelassen ist. Das Krankenhaus hat in diesem Fall einen Vergütungsanspruch gegen den Reha-Träger nach den gleichen Regeln wie ein zugelassenes Krankenhaus […]

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