BSG relativiert „Schockraum“-Urteil

B 1 KR 15/22 R | , Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 15/22 R -) das sog. „Schockraum“-Urteil vom 18.05.2021 (- B 1 KR 11/20 R -) relativiert und damit einige Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen für die Krankenhäuser entschärft […]

Denn infolge des Schockraum-Urteils waren die Krankenkassen dazu übergegangen, alle ären zu kürzen, bei denen die Behandlungszeiten lediglich zu zwei Stunden betrugen, ohne Rücksicht auf die Gründe der kurzzeitigen Behandlung.

Das BSG hat nun in seiner aktuellen Entscheidung offenbar erkannt, dass das „Schockraum“-Urteil deutlich zu weit gefasst war und möchte den dargestellten Fehlentwicklungen entgegentreten. Weiter lesen

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