Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderungen der Vorgaben zum Pflegedienst, Nachweisverfahren und in Anlage 3 sowie Entlassmanagement

Der Beschluss vom 18.04. wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Gegenstand der vorliegenden Änderungen der Richtlinie sind Konkretisierungen der Regelungen zum Einsatz des Pflegepersonals auf der fachgebundenen kinderkardiologischen Intensiveinheit sowie die Einführung von Regelungen zur Entlassvorbereitung und Überleitung. […]

Quelle: G-BA (PDF, 166KB)

Das könnte Dich auch interessieren …