Hamburger Krankenhäuser halten Vorgaben für Pflegepersonal zu 97 Prozent ein

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung verbessert Personalausstattung in den pflegeintensiven Bereichen

Die zum 1. Januar 2019 bundesweit eingeführte Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die für die pflegesensitiven Bereiche Geriatrie (Altersmedizin), Intensivmedizin, und Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal im Krankenhaus festlegt, zeigt in Hamburg weiterhin positive Wirkung: Die Auswertung der Angaben von 21 Hamburger Krankenhäusern mit 110 Stationen der vier genannten pflegesensitiven Bereiche ergibt für das 2. Quartal 2019, dass in rund 97 Prozent der Fälle die Vorgaben für das Pflegepersonal von den Krankenhäusern eingehalten wurden. Im 1. Quartal waren es nur rund 90 Prozent. Die Angabe basiert auf der Grundlage von täglich zwei gemeldeten Schichten für die vier pflegesensitiven Fachabteilungen. In den Bereichen der Intensivmedizin sowie der Kardiologie werden die Vorgaben auf der Basis der monatlichen Durchschnittswerte sogar zu 100 Prozent erfüllt. Lediglich fünf Krankenhäuser halten die gesetzlichen Vorgaben in der Geriatrie und der Unfallchirurgie in mehreren Schichten noch nicht ein. […]

Pressemitteilung: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

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