Coronavirus: Entlassmanagement

Aktuell – Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 

Bei der Verordnung von Arzneimitteln im Entlassmanagement hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Begrenzung auf eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen (N1) ausgesetzt. Ausgehend vom Versorgungsbedarf des darf bei der Entlassung aus dem auch eine größere Packung verordnet werden. Für die sonstigen in die einbezogenen Produktewie Blutzuckerstreifen oder dürfen Rezepte für den Bedarf von bis zu 14 Tagen ausgestellt werden. Die Einlösefrist für Entlassrezepte über und sonstige der Arzneimittelversorgung einbezogenen Produktewurde auf 6 Werktage verlängert. […]

Quelle: KVB (PDF, 46KB)

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