Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik

Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet

Am 18. September wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (), die Richtlinie zur Personalausstattung in und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. […]

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

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