Kliniken erhalten Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen

Der GBA hat erstmals Vorgaben für ein verbindliches Verfahren zur Ersteinschätzung von in von Krankenhäusern festgeschrieben.

müssen die Anforderungen an das Ersteinaschätzungsverfahren ab 1. Juni erfüllen. Vom 1. Januar 2024 an erhalten sie die Möglichkeit, TSS-Kodes zu generieren. Übergangsfristen hat der GBA vorgesehen, damit die Häuser das digitale Assistenzsystem implementieren (1. März 2025) und das benötigte qualifizieren können […]

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