Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021

Der Beschluss vom 5. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. November 2022 in Kraft.

Mit dem -Beschluss vom 16. Dezember 2021 über die Änderung der Regelungen zum der Krankenhäuser () „Änderung von §§ 13, 16 und 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das und Außerkraftsetzung der Anlagen und Anhänge für das “ wurde eine Anlage „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2021“ in die Regelungen aufgenommen. Die an der Anlage der Qb-R für das Berichtsjahr 2021 vorgenommenen Änderungen werden in den Tragenden Gründen zu dem vorstehenden Beschluss erläutert […]

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