Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021

Der Beschluss vom 5. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. November 2022 in Kraft.

Mit dem -Beschluss vom 16. Dezember 2021 über die Änderung der Regelungen zum der Krankenhäuser (Qb-R) „Änderung von §§ 13, 16 und 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das und Außerkraftsetzung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2018“ wurde eine Anlage „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2021“ in die Regelungen aufgenommen. Die an der Anlage der für das vorgenommenen Änderungen werden in den Tragenden Gründen zu dem vorstehenden Beschluss erläutert […]

Das könnte Dich auch interessieren …