Im Transparenzverzeichnis mehr Krankenhausdaten veröffentlichen

Die wichtigsten Punkte aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes

  1. Begrüßung der Initiative: Der begrüßt die Idee, Patientinnen und Patienten leicht verständliche Informationen über das Leistungsangebot und die Qualität der stationären Versorgung in Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen.
  2. Mehr Informationen erforderlich: Die bisherigen Pläne zur Umsetzung eines Transparenzverzeichnisses werden als unzureichend angesehen. Um Patientinnen und Patienten fundiert zu informieren und bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, sollten mehr Informationen veröffentlicht werden.
  3. Inhaltliche Anforderungen: Zu den geforderten Informationen gehören einzuhaltende Pflegepersonaluntergrenzen, Notfallstufen der Krankenhäuser, die Anzahl von Eingriffen, Angaben zu Mindestmengen, Strukturqualität von und die Erfüllung von in der Psychiatrie.
  4. Transparenz bei Qualitätskriterien: Im Rahmen der geplanten und Qualitätskriterien in der sollten die Länder die Möglichkeit haben, Ausnahmen für Krankenhäuser bei Nichteinhaltung dieser Qualitätskriterien zu erteilen. Diese Informationen sind für Patientinnen und Patienten wichtig, um die Qualität der Versorgungseinrichtungen besser einschätzen zu können.
  5. Kritik an IQTIG: Der GKV-Spitzenverband äußert Bedenken, dass das Institut für und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorrangig Aufgaben im Zusammenhang mit dem Krankenhaustransparenzgesetz hat, was zu möglichen Verzögerungen in anderen Bereichen führen könnte und die Versorgungsqualität beeinträchtigen könnte.

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