Pflicht zur Qualitätssicherung bei pflegerischer Versorgung gehört ins Krankenhausgesetz Niedersachsen
Anlässlich einer stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und cdu zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes plädiert der dbfk für ein gemeinsames Planungsinstrument, das gesundheitszentren zur Sicherstellung der Primärversorgung ausdrücklich einschließt. Und er vermisst einen echten Paradigmenwechsel in der Krankenhausplanung mit einer stärkeren Fokussierung auf der Qualität der Patient:innenversorgung.
„Das oberste Ziel der Krankenhauspolitik in Niedersachsen muss die Gewährleistung einer ausreichenden quantitativen und qualitativen Personalbesetzung in den Plankrankenhäusern sein“, betont Nina Fleischmann, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest und Professorin für Pflegewissenschaft an der Hochschule hannover. „Dazu muss eine definierte Methode der Personalbedarfsermittlung und die verbindliche Vorhaltung dieser Personalbesetzung in das Krankenhausgesetz festgeschrieben werden. Nur klare Anforderungen einschließlich der Pflicht, kurzfristige Personalausfälle zu kompensieren, sorgen dafür, dass Pflegefachpersonen endlich so pflegen können, wie sie es gelernt haben. Und nur damit lässt sich auch die Sicherheit und Qualität von Krankenhausbehandlungen verbessern. Die Folgekosten für das Gesundheitswesen durch medizinische und pflegerische Behandlungsfehler bzw. nicht rechtzeitig erkannte Komplikationen liegen weit über den kosten eines vernünftigen Personalstandes.“ […]
Quelle: DBfK