Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)

Gegenäußerung der zu der des Bundesrates

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, auf ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren im Rahmen der ambulanten in Krankenhäusern zu ver-zichten. Einheitliche Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Erst-einschätzung sind ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer umfassenderen Notfallreform. […]

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, von der Streichung der Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Ausnahmetatbestände festzulegen, abzusehen, um unbillige Härten insbesondere bei nachgewiesener, hoher Qualität unterhalb der festgelegten Mindestmenge zu vermeiden.Eine (hohe) Qualität von Leistungen bei unterhalb der festgelegten Mindestmengenhöhe kann bereits methodisch nicht festgestellt werden. Eingriffe unterhalb der festgelegten Mindestmenge können – wegen der sehr niedrigen – statistisch lediglich als „zufällig gut“ bezeichnet werden.  […] Die Streichung der Ausnahmeregelung verletzt nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Planungskompetenz der Länder. […]

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, von der Veröffentlichung der ermittelten Pflegepersonalquotienten abzusehen. Durch die Veröffentlichung der standortbezogenen Pflegepersonalquotienten wird für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich, ob ein Krankenhaus im Verhältnis zu dem in seinem Haus anfallenden Pflegeaufwand viel oder wenig Pflegepersonal einsetzt. Die Qualität der Krankenhausversorgung hängt unter anderem maßgeblich von der Qualität der pflegerischen Versorgung ab.[…]

Quelle: Bundestag (PDF, 528KB)

 

 

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