AOK überschreitet Grenze

Die Hessische Krankenhausgesellschaft () sieht den Änderungsantragzum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) als Aushebelung der . Der (-SV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft () hatten sich im Dezember darauf geeinigt, die neuen Regelungen für das Pflegebudget im Jahr 2020 als Empfehlungen umzusetzen. Durch eine anderslautende gesetzgeberische Regelung würde diese Einigung der Selbstverwaltungspartner ad absurdum geführt und zudem die Selbstverwaltung für die Zukunft insgesamt in Frage gestellt werden. […]

: Hessische Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 160KB)

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