Auch für neue CAR-T-Zelltherapie gelten qualitätssichernde Anforderungen des G-BA

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. August 2021.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute das neue Krebsmedikament mit dem Handelsnamen Tecartus bewertet und zugleich entschieden, dass für diese die bereits beschlossenen qualitätssichernden Anforderungen bei der Behandlung von B-Zell-Neoplasien (bösartige Erkrankungen des Lymphsystems) mit CAR-T-Zellen angewendet werden sollen. Für medizinische Einrichtungen, die Tecartus verwenden möchten, gelten zukünftig diese hohen Qualitätsstandards. […]

Wesentliche Punkte der qualitätssichernden Mindestanforderungen an CAR-T-Zelltherapien von B-Zell-Neoplasien betreffen die Infrastruktur der medizinischen Einrichtung, die vorhandene pflegerische und fachärztliche Behandlungskompetenz sowie die Erfahrungen mit diesen neuartigen Zelltherapien. Ziel ist eine gesicherte Indikationsstellung, da die Nutzen-Risiko-Abwägung für jede Patientin und jeden anders aussehen kann, sowie eine optimale komplikationsfreie Behandlung und . Weitere qualitätssichernde Vorgaben betreffen die Aufbereitung und Verabreichung der CAR-T-Zellen, da durch eine falsche Handhabung der Produkte der mögliche Therapieerfolg eingeschränkt werden kann. […]

Quelle: G-BA (PDF, 109KB)

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