IQTIG veröffentlicht Erweiterung des Evaluationskonzepts für Qualitätsverträge
Das Institut für qualitätssicherung und Transparenz im gesundheitswesen (IQTIG) hat eine Erweiterung des Evaluationskonzepts für qualitätsverträge veröffentlicht. Dieses Evaluationskonzept dient dazu, potenziellen Vertragspartnern von Qualitätsverträgen gemäß § 110a des Sozialgesetzbuches V (SGB V) bei der Gestaltung der Verträge zu helfen.
Der veröffentlichte abschlussbericht erweitert das bestehende Konzept, um die Leistungsbereiche mangelernährung, multimodale schmerztherapie, Geburten und die Behandlung der Tabakabhängigkeit einzubeziehen. Dies bedeutet, dass das Evaluationskonzept nun auch diese spezifischen Bereiche der gesundheitsversorgung abdeckt.
Darüber hinaus bildet das Evaluationskonzept die Grundlage für die Untersuchung gemäß § 136b Abs. 8. Diese Untersuchung soll beurteilen, ob die stationäre Versorgungsqualität durch die vereinbarung von qualitätsanforderungen in Verbindung mit finanziellen Anreizen verbessert werden kann.