Abschlussbericht: Aufwandsschätzung des Datenvalidierungsverfahrens gemäß § 9 QSKH-RL

Aufgrund der Erweiterung der Bestimmungen zum Datenvalidierungsverfahren in § 9 Abs. 1 der Richtlinie über Maßnahmen der in Krankenhäusern () ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss () ein erhöhter Aufwand für die leistungserbringenden und prüfenden Akteure angenommen worden. Aus diesem Grund beauftragte der G-BA das mit Beschluss vom 16. Juli 2020 mit einer Aufwandsschätzung des Datenvalidierungsverfahrens gemäß § 9 QSKH-RL (G-BA 2020b) […]

Der durchschnittliche Aufwand für die Krankenhausstandorte lag bei 28,7 Stunden pro und für die prüfenden Institutionen bei 17,5 Stunden pro Krankenhausstandort. Dabei verursachte die Vorbereitungsphase für die Krankenhausstandorte die höchsten Aufwände, während diese bei den prüfenden Institutionen in der Vor-Ort-Überprüfung anfielen. Eine Verbesserung der Dokumentation aufgrund der durchgeführten Zweiterfassung wurde mehrheitlich sowohl von den geprüften Krankenhausstandorten als auch den prüfenden Institutionen als hoch bewertet.

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