Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020

Der Beschluss vom 20.06.2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.01. in Kraft

Der Leistungsbereich der -RL geht zum 1. Januar 2020 in das QS-Verfahren QS-NET der -RL über. Auch die so genannten Index- oder Ersteingriffe der übrigen transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche fallen ab dem 1. Januar 2020 unter den neuen Regelungsbereich der DeQS-RL. Im Regelungsbereich der QSKH-RL verbleibt vorerst die Erhebung des Follow-up der transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche. Dies betrifft das Follow-up nach einem, zwei und drei Jahren für Indexeingriffe, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt wurden. […]

Quelle: G-BA (PDF, 1.61MB)

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