Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020
Der Beschluss vom 20.06.2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01.01.2020 in Kraft
Der Leistungsbereich nierentransplantation der qskh-RL geht zum 1. Januar 2020 in das QS-Verfahren QS-NET der deqs-RL über. Auch die so genannten Index- oder Ersteingriffe der übrigen transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche fallen ab dem 1. Januar 2020 unter den neuen Regelungsbereich der DeQS-RL. Im Regelungsbereich der QSKH-RL verbleibt vorerst die Erhebung des Follow-up der transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche. Dies betrifft das Follow-up nach einem, zwei und drei Jahren für Indexeingriffe, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt wurden. […]
Quelle: G-BA (PDF, 1.61MB)