Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2023 in Kraft.
Aufgrund der zwingenden Verknüpfung in § 37c Absatz 1 Satz 6 SGB V muss vor jeder verordnung von außerklinischer intensivpflege eine Potenzialerhebung erfolgen. Dieser gesetzgeberische Wille wird durch § 5a der AKI-RL umgesetzt.
Mit Blick auf die derzeit noch geringe und aktuell langsam steigende Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Potenzialerhebungen vornehmen können sowie deren regional sehr unterschiedliche Verteilung, sind nach dem Auslaufen der bisherigen gesetzlichen Übergangsregelungen zur Ermöglichung der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege auf Grundlage der Häuslichen krankenpflege Richtlinie ab dem 31. Oktober 2023 Friktionen bei der flächendeckenden Umsetzung der Potenzialerhebung zu befürchten. Dies würde trotz der Regelung des § 37c Absatz 1 Satz 6 SGB V dem gesetzgeberischen Willen der Sicherstellung der erforderlichen Versorgung der Versicherten zuwiderlaufen […]