Versorgung von Frühgeborenen akut gefährdet – Gemeinsamer Bundesausschuss muss handeln

DKG zur Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und

Die Scharfstellung der Pflegepersonalanforderungen auf den neonatologischen Intensivstationen zum 1. Januar 2020 kann nicht verantwortet werden. Wenn von 211 191 die Anforderungen nicht erfüllen können, müssen die Anforderungen an die Realität und Machbarkeit angepasst werden“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Ursächlich sind nicht fehlender Wille in den Krankenhäusern, sondern objektive Gegebenheiten: die fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem auf dem , unkalkulierbares Patientenaufkommen und unvorhersehbarer Personalausfall. Gründe, auf die das Krankenhaus praktisch keinen Einfluss hat.

Die DKG hat deshalb für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 20. Juni einen Antrag zur Anpassung der der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen () eingebracht. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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