Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL): Erstfassung

Beschluss vom 2. September 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss () gemäß § 92 Absatz 6b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung (im Folgenden: Versorgung nach dieser Richtlinie) insbesondere für schwer psychisch erkrankte Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Sie umfasst auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs zwischen der ären und der ambulanten Versorgung. (2) Ziel der Versorgung nach dieser Richtlinie ist eine Verbesserung der Versorgung insbesondere von schwer psychisch erkrankten Patientinnen und mit komplexem  psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. […]

Quelle: G-BA (PDF, 269KB)

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