Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf des BMG zur Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von  Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung)

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die Pflegepersonaluntergrenzen () um die neuen pflegesensitiven Bereiche Gynäkologie und sowie erweitert. Der pflegesensitive Bereich Pädiatrie wird weiter ausdifferenziert, indem neben der (allgemeinen) Pädiatrie und der pädiatrischen nunmehr auch die Bereiche der speziellen Pädiatrie sowie der neonatologischen Pädiatrie geschaffen werden.

Die Krankenhäuser lehnen den vorliegenden Entwurf zur Ausweitung der PpUG sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen heraus als auch aus fachlichen Gründen ab. Die PpUG sind in dieser Form ein rückwärtsgewandtes und bürokratisches Steuerungsinstrument. Die Corona-Pandemie hat deutlich aufgezeigt, dass die PpUG mit ihren starren Vorgaben nicht mehr zeitgemäß sind und vielmehr dazu führen, dass die Sicherstellung der Patientenversorgung – insbesondere in hochsensiblen Bereichen, wie den Intensivstationen – gefährdet ist. Die PpUG haben sich seit ihrer Einführung als wahres „Bürokratiemonster“ erwiesen und führen zu erheblichem personellen Mehraufwand für die und das Controlling. Auch der Hinweis im  Referentenentwurf, dass die Kosten für zusätzliches von den Kostenträgern übernommen werden, läuft an dieser Stelle ins Leere. Das Krankenhauspersonal, das Auswertungen macht und die regelmäßigen Nachweise führt, wird in aller Regel nicht über das Pflegebudget finanziert. Die immer kleinteiligeren Vorgaben der geplanten -Anpassung werden den bürokratischen Aufwand nochmals deutlich erhöhen. […]

Quelle: DKG (PDF, 287KB)

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