Leiharbeit im Krankenhaus muss mittelfristig überflüssig werden

Das MDK-Reformgesetz, das am 29. November 2019 den passiert hat, begrenzt die von im Krankenhaus

Im Pflegebudget der sind nur die in Höhe des Tariflohns enthalten. Zusätzliche Ausgaben wie die Dienstleistungskosten des Unternehmens, das die Arbeitnehmer vermittelt hat, müssen die Krankenhäuser selbst tragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit Leiharbeit in der zu begrenzen oder künftig ganz zu unterbinden. […]

Quelle: DEKV – Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (PDF, 167KB)

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