Die DKG hegt Zweifel an der Validität des Pflegepersonalquotienten als Instrument zur Beurteilung einer bezüglich des Pflegeaufwandes angemessenen Personalausstattung im . Dies bezieht sich insbesondere auf die Messung des Pflegeaufwandes ausgehend von den in der DRG-Kalkulation verrechneten des Pflegedienstes, wie in dem vom InEK veröffentlichten realisiert, der vom BMG in der Gesetzesbegründung als Ausgangsbasis für einen weiterzuentwickelnden bundeseinheitlichen Pflegeaufwandkatalog gesehen wird. Die DKG hat Roeder & Partner mit der Erstellung eines Gutachtens zur Methodik des Pflegepersonalquotienten beauftragt. […]

Quelle: DKG