Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V
Die dkg hat die DRG-Research-Group (Roeder & Partner) beauftragt, ein Gutachten zur „Methodik der Kalkulation des Pflegeaufwands und des Pflegepersonalquotienten in Bezug auf die Nutzung im Rahmen des geplanten § 137j SGB V“ zu erstellen.
Download: DKG (PDF, 1.00MB)
Gutachten zum Pflegepersonalquotienten nach § 137j SGB V
Mit dem Kabinettsentwurf des pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (ppsg) wurde ein neuer § 137j SGB V aufgenommen, der die Ermittlung eines Pflegepersonalquotienten für jedes zugelassene krankenhaus vorsieht, der die Personalausstattung mit Pflegevollkräften zum Pflegeaufwand ins Verhältnis setzen soll. Anhand dieses Quotienten, der vom InEK erstmals zum 31. Mai 2020 für jedes Krankenhaus auszurechnen ist, will das BMG eine Untergrenze festlegen, unter der widerlegbar zu vermuten ist, dass eine patientengefährdende pflegerische Versorgung nicht ausgeschlossen werden kann.
Die DKG hegt Zweifel an der Validität des Pflegepersonalquotienten als Instrument zur Beurteilung einer bezüglich des Pflegeaufwandes angemessenen Personalausstattung im pflegedienst. Dies bezieht sich insbesondere auf die Messung des Pflegeaufwandes ausgehend von den in der DRG-Kalkulation verrechneten personalkosten des Pflegedienstes, wie in dem vom InEK veröffentlichten pflegelast-katalog realisiert, der vom BMG in der Gesetzesbegründung als Ausgangsbasis für einen weiterzuentwickelnden bundeseinheitlichen Pflegeaufwandkatalog gesehen wird. Die DKG hat Roeder & Partner mit der Erstellung eines Gutachtens zur Methodik des Pflegepersonalquotienten beauftragt. […]
Quelle: DKG