DKG zu den Bundesratsbeschlüssen zum MDK-Reformgesetz Länder lehnen Strafzahlungen für Kliniken ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesländer über die Parteigrenzen hinweg die im -Reformgesetz vorgesehenen Strafzahlungen von 300 Euro im Falle von Rechnungsanpassungen für Krankenhäuser schon im Jahr dezidiert zurückweisen. „Mit der Ablehnung der pauschalierten verdeutlichen die Länder, dass eine solche Strafmaßnahme gegen die Krankenhäuser unangemessen ist und wie der Bundesrat formuliert ‚weit über das Ziel hinausgeht‘“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Der Bundesrat hat die Gefahren derartiger Strafzahlungen für die Krankenhäuser verdeutlicht: „Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und “, so die Begründung der Länderkammer für ihre Entscheidung. Damit tragen die Bundesländer die Kritik der Krankenhäuser gegen die Kürzung von 380 Millionen Euro vollumfänglich mit. Die DKG appelliert deshalb an die und die Bundestagsfraktionen, die Strafzahlung wieder abzuschaffen.

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Das könnte Dich auch interessieren …