Erneute DGINA Stellungnahme zu Personaluntergrenzen

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) zum Referentenentwurf des „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in ” in der Fassung vom 09.09.2019

  1. Die DGINA begrüßt es grundsätzlich, pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus zu identifizieren und hierfür Personal-Untergrenzen zu definieren.
  2. Die DGINA weist darauf hin, dass es durch die konsequente Umsetzung der vermehrt zu einem zeitweisen Verlegungsblock aus den Notaufnahmen in die und auf die Intensivstation kommt.
  3. Die DGINA fordert, Notaufnahmen in der Verordnung des BMG bis zu einer endgültigen Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der und der Deutschen als pflegesensitive Bereiche zu definieren.
  4. Die DGINA fordert, dass die Pflegepersonal-Untergrenzen für Notaufnahmen anhand eines von den notfallmedizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten Schlüssels bestimmt werden, in dessen Berechnung u.a. die Anzahl der ambulanten und ären Notaufnahmepatienten pro Jahr, die Anzahl der Beobachtungsbetten und die administrativen Tätigkeiten des Personals einfließen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) e.V.

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