Bürokratie und Auflagen gefährden die Versorgung psychiatrischer und psychosomatischer Patienten

Der Gemeinsame Bundesausschuss () könnte das morgen ändern – oder weiter verschlimmern

Die im Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertretenen Krankenhäuser in privater Trägerschaft appellieren an den G-BA, in seiner morgigen Sitzung die seit Anfang dieses Jahres geltende Richtlinie zu Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) grundlegend zu ändern. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz sieht vor allem die Ausschussmitglieder der Krankenkassen in der Verantwortung: „Statt Transparenz und qualitativer Weiterentwicklung hat die Richtlinie mehr gebracht. Im Interesse ihrer Versicherten sollten die Kassenvertreter deshalb jetzt einlenken und einer praxisgerechten Lösung zustimmen.“

Der G-BA, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hatte die Richtlinie im September 2019 gegen die Stimmen der Krankenhäuser beschlossen. Danach müssen die psychiatrischen Kliniken seit dem 1. Januar für jede therapeutisch und pflegerisch tätige Berufsgruppe die geleisteten Vollkraftstunden berechnen und quartalsweise nachweisen. Auf Basis von verschiedenen Faktoren wird der ermittelte Behandlungsaufwand anhand berufsgruppenspezifischer Minutenwerte in Mindestpersonalvorgaben übersetzt. Seit ihrer Einführung wird die Richtlinie von zahlreichen medizinischen Fach- und Berufsverbänden ebenso wie von den Krankenhäusern zum Teil scharf kritisiert. […]

: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

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