Warnstreik darf bei den Kliniken Köln nur teilweise stattfinden

Verschiedene Stationen sowie Intensivbetten dürfen nicht komplett gesperrt werden

Wie gestern berichtet, haben die Kliniken Köln Teile der geplanten Streikmaßnahmen juristisch prüfen lassen. Im Vorfeld des Streiks war eine „Notdienstvereinbarung“ zwischen den Kliniken Köln und der Gewerkschaft ausgehandelt worden. Zusätzlich sollten zwei unfallchirurgische Stationen sowie je eine kardiologische und neurologische in Merheim komplett gesperrt sowie auf der Intensivstation in Holweide geschlossen werden. Gegen diese Maßnahmen gab es Bedenken, da ohne diese Betten die Notfallversorgung nicht sichergestellt werden kann.

Heute hat das zuständige Berlin entschieden, dass während des am 14. und 15.10. die oben genannten Stationen bzw. Betten nicht wie geplant gesperrt werden dürfen. Der Warnstreik darf also nur teilweise stattfinden. Dabei muss die Notdienstvereinbarung eingehalten werden. Ver.di ist verpflichtet, den Streikaufruf in diesem Punkt zu ändern. […]

Pressemitteilung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH

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