Stellungnahme des IKK e.V. zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Mit dem vorliegenden zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, mit weiteren Maßnahmen der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu begegnen und in verschiedenen Bereichen Regelungen für die Zeit der epidemischen Lage anzupassen.

[…] Die Innungskrankenkassen vollziehen nach, dass im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2, die Einführung eines Prüfquotensystems zur Entlastung der Krankenhäuser bei der Bewältigung der ebenso wie die Prüfungen bestimmter -Codes bei der Behandlung von SARS-CoV-2 zeitlich befristet ausgesetzt werden sollen. Die Erstellung einer zur Einstufung der Krankenhäuser wäre in der aktuellen Situation nicht möglich, eine Verschiebung ist folgerichtig.

So wichtig es ist, die Anforderungen eines Finanz- und Qualitätscontrollings derzeit aus-zusetzen, so muss dennoch gelten, dass diese Aussetzung temporär ist und entspre-chend bei einer (auch partiellen) Rückkehr in den Regelbetrieb wieder zurückgeführt wird. […]

Quelle: IKK e.V. (PDF, 74KB)

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