EDSA beschließt weitere Leitlinien zu COVID-19 zum Datenschutz während der Pandemiebekämpfung

Mit seinen Beschlüssen gibt der EDSA Hinweise zum Umgang mit für Forschungszwecke und zu Grundsätzen von Tracking Tools. Beide Leitlinien nehmen direkten Bezug auf den Ausbruch von . […] Der EDSA verweist darauf, dass die -Grundverordnung (DSGVO) sehr forschungsfreundlich gestaltet ist. Der Datenschutz stehe weder der , noch der Pandemiebekämpfung entgegen. Vielmehr ermögliche erst die DSGVO eine rechtmäßige Verarbeitung von so sensiblen Gesundheitsdaten. Gleiches gilt für den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln zur Pandemiebekämpfung. Dazu sagte Professor Kelber: Apps und andere Werkzeuge können nur unterstützende Maßnahmen sein. Sie sind kein Ersatz für ein funktionierendes Gesundheitssystem und gegenseitige Rücksichtnahme.“

Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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