Bundestag berät Krankenhaus-Transparenz­gesetz

Vorgesehen ist eine Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland

Am 21. September 2023 steht im Deutschen der Gesetzentwurf „zur der der stationären Versorgung durch Transparenz,“ auch bekannt als das Krankenhaustransparenzgesetz, zur Diskussion. Dieser Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Grünen und FDP vorgelegt und hat das Ziel, die Qualität der stationären Gesundheitsversorgung in Deutschland durch erhöhte Transparenz zu fördern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit in Zukunft aktuelle und fortlaufend aktualisierte Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte im stationären veröffentlicht. Dabei werden den Krankenhäusern Versorgungsstufen (Level) zugeordnet, und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte wird transparent gemacht. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, Patientinnen und Patienten besser zu informieren und aufzuklären.

Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder oder auf die . Die Leistungsgruppen, die im Verzeichnis aufgeführt werden, dienen ausschließlich dem Zweck der Veröffentlichung und haben keinen Einfluss auf andere gesundheitspolitische Aspekte.

Die Definition und Ausgestaltung dieser Leistungsgruppen bleibe der Krankenhausreform vorbehalten. Die Eckpunkte zur erstmaligen Definition und Weiterentwicklung dieser Gruppen sind bereits festgelegt und werden entsprechend beibehalten.

Die Diskussion im Bundestag wird voraussichtlich nach einer etwa 70-minütigen Debatte an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen, bevor der Gesetzentwurf weiteren Beratungen unterzogen wird.

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