Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven -Atlas im Internet

Im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die dazu verpflichtet, dem Institut für das im Krankenhaus () die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das InEK wird dann die Daten sammeln und auswerten, während das Institut für Qualität und Transparenz im () die Daten für das Verzeichnis aufbereitet.

Das Verzeichnis, das diese Informationen enthält, soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.

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