Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Das Gesetz schafft die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven krankenhaus-Atlas im Internet
Im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die krankenhäuser dazu verpflichtet, dem Institut für das entgeltsystem im Krankenhaus (inek) die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das InEK wird dann die Daten sammeln und auswerten, während das Institut für Qualität und Transparenz im gesundheitswesen (iqtig) die Daten für das Verzeichnis aufbereitet.
Das Verzeichnis, das diese Informationen enthält, soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.