Ausgewogene Krankenhauslandschaft

Die Bundesregierung setzt sich für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung ein. Geachtet werde auf ein ausgewogenes Verhältnis von flächendeckend erforderlicher Regelversorgung und zentrumsorientierter Spitzenversorgung für hochspezialisierte und komplexe stationäre Leistungen, heißt es in der Antwort (19/13852) der Bundesregierung auf eine (19/13481) der AfD-Fraktion.

Für die und die Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung seien die Länder zuständig. Zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Spitzenversorgung und Regelversorgung gebe es jedoch Fördermöglichkeiten für bedarfsnotwendige Kliniken, die wegen ihrer ländlichen Lage und niedrigen mit den pauschalierenden Entgelten nicht auskömmlich wirtschaften könnten.

Diese Häuser könnten einen erhalten. Für ländliche gebe es ab 2020 zusätzlich eine Förderung von 400.000 Euro jährlich zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung.

Quelle: Bundestag

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