Bedarfsprüfung für neue Krankenhausbetten bei nicht detailliertem Krankenhausplan

| , vom 11.11.2021 – Kommentar beck-aktuell

Im Raum Dres­den wer­den im Kran­ken­haus­plan le­dig­lich die Ge­samt­bet­ten je Kran­ken­haus fest­ge­legt, nicht aber die ge­naue Auf­tei­lung der Bet­ten auf die Fach­ab­tei­lun­gen. Das führt laut Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zu Pro­ble­men bei der Auf­nah­me neuer Kran­ken­häu­ser in den Kran­ken­haus­plan, weil eine Prü­fung des Bet­ten­be­darfs in einem Fach­ge­biet er­schwert wird. Diese Pro­ble­ma­tik mache aber die Be­darfs­prü­fung und Aus­wahl­ent­schei­dung nicht ent­behr­lich. Nun muss die Vor­in­stanz nach­ar­bei­ten. […]

Quelle: beck-aktuell

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