Zur Berechnung wahlärztlicher Leistungen im Bereich der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik/Zur Reichweite des Anspruchs gegen die private Krankenversicherung auf Erstattung von Behandlungskosten
Der Versicherte, der seine private krankenversicherung auf Erstattung von stationären Behandlungskosten, die auf den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung zurückzuführen sind, gemäß §192 Abs. 1 VVG, §4 Abs. 1 MB/KK 2009 i.V.m. dem Krankenversicherungsvertrag in Anspruch nimmt, ist dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass er vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung schriftlich über die Entgelte der wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen unterrichtet worden ist (§17 Abs. 2 S. 1 KHEntgG). […]
Quelle: Springer Medizin