Zur Berechnung wahlärztlicher Leistungen im Bereich der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik/Zur Reichweite des Anspruchs gegen die private Krankenversicherung auf Erstattung von Behandlungskosten

BGB §§630a, 611, 612 Abs. 2, 613; KHEntgG §§2, 17 Abs. 1 und 3; GOÄ §§1ff.; VVG §192 Abs. 1; MB/KK 2009 §§1, 4 Abs. 1

Der Versicherte, der seine private auf Erstattung von ären Behandlungskosten, die auf den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung zurückzuführen sind, gemäß §192 Abs. 1 VVG, §4 Abs. 1 MB/KK 2009 i.V.m. dem Krankenversicherungsvertrag in Anspruch nimmt, ist dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass er vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung schriftlich über die Entgelte der und deren Inhalt im Einzelnen unterrichtet worden ist (§17 Abs. 2 S. 1 KHEntgG). […]

Quelle: Springer Medizin

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