Die Krux mit der Abrechnung der Stoßwellentherapie: Anwendung der neuen EBM-Ziffer ist eng begrenzt

Zum 01.01. wurde die Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris als ambulante Leistung neu in den EBM aufgenommen. Sie ist nun zu Lasten der Gesetzlichen mit der Gebührenordnungsposition 30440 berechnungsfähig. Freude kann bezüglich dieser neuen allerdings nicht uneingeschränkt aufkommen, und das hat vielerlei Gründe. […]

Quelle: Springer Medizin

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