Wir fordern die Politik auf, Strafzahlungen für Krankenhäuser zu streichen, die Patienten nicht ins Ungewisse entlassen

Die Kontrollwut der ist ungebremst. 

Das komplexe bietet Krankenkassen und MD vielfältige Ansätze, Krankenhäuser mit Kürzungen und Strafzahlungen zu überziehen, obwohl die lege artis behandelt wurden.

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Krankenhäuser eine Strafzahlung von mindestens 300 € leisten, auch wenn Patienten nicht entlassen werden können, weil keine zur Verfügung steht.

Krankenhäuser übernehmen 24/7 Verantwortung für Menschenleben. Wir fordern:

Strafzahlungen streichen!
Dialog auf Augenhöhe!

Quelle: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 119KB)

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