Der DGB fordert eine umfassende Finanzierung der Krankenhausreform durch Steuermittel

Die Verhandlungen zwischen BMG und Ländern zur Krankenhausreform dauern weiter an. Nach den gemeinsamen Eckpunkten im Juli verschiebt sich das Gesetzgebungsverfahren ins neue Jahr. Eines ist aber heute schon klar: Die Reform wird sich nicht selbst finanzieren, hier sind die und die Länder gefragt, die Transformationskosten umfassend aus Steuermitteln zu finanzieren.

Der DGB beobachtet die Verhandlungen und macht seine Erwartungen an eine Umstellung der ären Versorgung deutlich: Das vermeintliche Ziel der Reform, lediglich Überkapazitäten abzubauen, wird der tatsächlichen Versorgungssituation bei weitem nicht gerecht und zielt erkennbar einseitig nur auf die laufenden Diskussionen um Klinikschließungen ab. Daneben ist aber aus gewerkschaftlicher Sicht ebenso der Abbau von Fehl- und Unterversorgung erforderlich. Ziel der Reform muss eine gute Versorgung in Stadt und Land sein. Hier bedarf es jedoch einer dezidierten neuen Krankenhausplanung sowie einer Einbeziehung der Beschäftigten der Krankenhäuser.

Aus Sicht des DGB muss bei der künftigen Finanzierung vor allem die anreizgetriebene Fehlsteuerung durch die DRG‘s beseitigt werden. Eine vollständige Refinanzierung aller bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehenden Kosten und Ausgaben muss gewährleistet sein. Das beinhaltet insbesondere die sogenannten Vorhalte- und sowie die Kosten für eine umfassende Notfallversorgung. Die Einführung einer Vorhaltefinanzierung für sachgerechte Ausgaben ist zwar aus gewerkschaftlicher Sicht überfällig, aber definitiv kein Ersatz für die fehlende der Länder.

Die bisherigen Pflegebudgets zur Refinanzierung des Pflegepersonals sind aus Sicht des DGB zwingend beizubehalten und dürfen nicht auf die Vorhaltepauschalen angerechnet werden. In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, dass das Problem der Mengensteuerung auch mit den geplanten Vorhaltepauschalen nicht behoben wird, denn die Pauschalen sollen bislang lediglich 60 Prozent der fixen Kosten umfassen. Das Problem, zusätzliche Erlöse über Mengenausweitungen zu generieren, bleibt damit weiter bestehen.

Last but not least steht die ungeklärte Finanzierung der Reform weiter einer Einigung zwischen Bund und Ländern entgegen. Die vom BMG postulierte Kostenneutralität durch gleichzeitige Einspareffekte ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern bar jeglicher Realität […]

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