Versorgung sichern ja – falsch abrechnen nein Stellungnahme der casusQuo GmbH zum Editorial der Ausgabe 10/2020 von „Das Krankenhaus“

Die casusQuo GmbH verwahrt sich gegen die Anschuldigungen, die -Hauptgeschäftsführer Georg Baum im Editorial der aktuellen Ausgabe von „Das “ gegen gesetzliche Krankenkassen erhebt. casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe: „Selbstverständlich sollen die ihnen zustehende Vergütung für gerechtfertigte Behandlungskosten erhalten.“ Allerdings bestätige sich immer wieder, dass Krankenhäuser ihre Rechnungsstellung konsequent auf Erlösoptimierung ausrichten. Wenn Kliniken die Prüfbeschränkungen, die das -Krankenhausentlastungsgesetz mit sich bringt, für ein systematisches nutzen, dann sind die Krankenkassen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verpflichtet, dagegen vorzugehen.

Georg Baum stellt in seinem Editorial die Behauptung auf, die der Krankenkassen oberhalb der vorzuhaltenden Mindestreserven seien auch dadurch entstanden, „dass Krankenkassen den Krankenhäusern durch überzogene MDK-Prüfungen die Vergütung für erbrachte Leistungen verweigert haben.“ Diese Behauptung verdreht in unsachgemäßer Weise den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang von , Prüfung und Retaxierung. […]

Quelle: casusQuo 

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