TK: Vorhaltekosten aufwandsbezogen ausgestalten

Die TK begrüßt das Vorhaben der Ampel-Koalition, die Krankenhaus-Finanzierung zu reformieren und dabei zukünftig einen Finanzierungsanteil für einzuführen. Um diese Möglichkeit wissenschaftlich zu erörtern, hat die TK bereits im Jahr 2020 ein Gutachten beim hche (Prof. Schreyögg) in Auftrag gegeben. Die teilweise Entkoppelung der Finanzierung vom direkten Leistungsbezug ist als des -Systems richtig, um dem immanenten Anreiz zur Fallzahlenausweitung entgegenzuwirken. Eine effiziente Umgestaltung setzt voraus, dass nur bedarfsnotwendige Versorgungsangebote mit der Finanzierung von Vorhaltekosten abgesichert werden.

Im Rahmen der Arbeiten der Regierungs-Krankenhauskommission werden verschiedene Umsetzungsvorschläge diskutiert, die in ihrer Wirkung zum Teil über das Ziel einer qualitätsgesicherten, gut erreichbaren und bezahlbaren hinausreichen und die wettbewerbliche Grundausrichtung des Versorgungs- und Finanzierungssystems beeinträchtigen würden.

Aus Sicht der TK sollte die Reform im Rahmen des bestehenden, leistungsbezogenen Ordnungsrahmens bleiben und das nicht aushebeln. […]

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