Stellungnahme des IKK e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für den Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (kurz: mdk-Reformgesetz) verfolgt des bundesgesundheitsministerium vorgeblich das Ziel, den Medizinischen Dienst zu stärken. Nach Einschätzung der Innungskrankenkassen verfehlen die nun mit dem Referentenentwurf vorgelegten Neuregelungen ihr Ziel und werden nicht zur Lösung der Problemlage beitragen.
Darüber hinaus sollen mit dem gesetzentwurf Anreize für eine korrekte Abrechnung von krankenhausleistungen und eine Verbesserung der Effizienz und Effektivität der Krankenhausabrechnungsprüfung geschaffen werden. Die Innungskrankenkassen begrüßen grundsätzlich den Versuch, den jahrelang immer wieder strittig diskutierten Fragen im Zusammenhang mit der abrechnungsprüfung Herr zu werden, sie wehren sich aber gegen die Schaffung von „prüffreien Räumen“, die letztendlich dazu führen, dass die Krankenkassen Beitragsgelder für unkorrekte Krankenhausrechnungen aufwänden müssten. […]
Quelle: IKK e.V. (PDF, 176KB)